Arbeitsrecht

Klage für Mandanten auf Lohnfortzahlung war erfolgreich, da sein Arbeitgeber keine ausreichenden Tatsachen vorgetragen hatte, die geeignet waren, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erschüttern. 

Arbeitsgericht Berlin-Urteil vom 31.07.2012

Lohnfortzahlung

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