Klage für Mandanten auf Lohnfortzahlung war erfolgreich, da sein Arbeitgeber keine ausreichenden Tatsachen vorgetragen hatte, die geeignet waren, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erschüttern.
Arbeitsgericht Berlin-Urteil vom 31.07.2012
Lohnfortzahlung