Einstweiliger Rechtsschutz

Einstweilige Verfügung gegen Mandanten wurde vom Berufungsgericht aufgehoben, da sie von der Klägerin nicht innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO im Parteibetrieb zugestellt worden war.

Landgericht Würzburg-Urteil vom 10.07.2013

Aufhebung-Unterlassungsverfuegung


Vermieter der Mandantin wurde per einstweiliger Verfügung verpflichtet, die Heizung während der Heizperiode wieder in Betrieb zu nehmen.

Amtsgericht Wedding-Beschluss vom 09.10.2002

Heizung

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