Einstweilige Verfügung gegen Mandanten wurde vom Berufungsgericht aufgehoben, da sie von der Klägerin nicht innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO im Parteibetrieb zugestellt worden war.
Landgericht Würzburg-Urteil vom 10.07.2013
Aufhebung-UnterlassungsverfuegungVermieter der Mandantin wurde per einstweiliger Verfügung verpflichtet, die Heizung während der Heizperiode wieder in Betrieb zu nehmen.
Amtsgericht Wedding-Beschluss vom 09.10.2002
Heizung