Mandantin wurde als Miterbin das Recht zugesprochen, von den Beklagten Auskunft darüber zu verlangen, wie, wann und für welche Zwecke sie die ihnen vom Erblasser erteilte Vollmacht zu Bankgeschäften mit dessen Vermögen nutzten.
Landgericht Berlin-Teilurteil vom 02.11.2017
Auskunft-und-Rechenschaft