Mandant hatte Polizeibeamte bei einem Einsatz betreffend sein Eigentum geduzt und kritisiert und wurde dafür wegen Beleidigung verurteilt. Seine Beschwerde, die darin eine Verletzung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sah, wurde für unzulässig erklärt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte-Mitteilung vom 24.09.2013
Meinungsfreiheit