Rechtsbeschwerde für Mandanten war im Rechtsfolgenauspruch erfolgreich, da dem erstinstanzlichen Gericht Fehler bei der Bemessung der Geldbuße unterlaufen waren.
Brandenburgisches Oberlandesgericht-Beschluss vom 13.09.2011
Kahlschlag-1Rechtsbeschwerde für Mandanten war erneut im Rechtsfolgenausspruch erfolgreich, da das erstinstanzliche Gericht dem Mandanten keine Zahlungserleichterung gewährt hatte.
Brandenburgisches Oberlandesgericht-Beschluss vom 12.06.2012
Kahlschlag-2