Berliner Verfassungsgericht hob auf Beschwerde für Mandanten Urteil der 63. Kammer des Landgerichts Berlin in einer Mietsache wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör auf.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin-Beschluss vom 31.05.2013
Rechtliches-Gehoer-1Berliner Verfassungsgericht hob auf Beschwerde für Mandanten weiteres Urteil der 63. Kammer des Landgerichts Berlin in einer Mietsache wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör auf.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin-Beschluss vom 14.08.2012
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