Klage gegen Mandantin auf Zahlung der Vergütung für eine Fördermittelrecherche wurde abgewiesen, da die Klägerin nicht den Beweis dafür erbrachte, dass sie ihre Vertragspflichten erfüllt hatte.
Amtsgericht Hamburg-Urteil vom 17.02.2005
FoerdermittelKlage gegen Mandantin auf Vergütung von Tanzstunden wurde teilweise abgewiesen, weil die Kündigungsregelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers unwirksam war.
Amtsgericht Wedding-Urteil vom 08.03.2013
Unwirksame-Kuendigungsklausel