Anspruch der Mandanten gegen Vermieterin ihrer Wohnung auf Erstattung von Kosten einer Ersatzunterkunft während eines Wasserschadens in der Mietwohnung aus abgetretenem Recht wurde im Berufungsverfahren entgegen aller Einwände seitens der Vermieterin und des erstinstanzlichen Gerichts in voller Höhe durchgesetzt.
Landgericht Berlin-Urteil vom 12.02.2019
ErsatzunterkunftWiderklage für Mandantin gegen Vermieter ihrer Wohnung auf Beseitigung von Feuchtigkeitsflecken war erfolgreich, da Vermieter nicht beweisen konnten, dass die Feuchtigkeitsflecken nicht auf die Bausubstanz des Hauses zurückzuführen waren.
Amtsgericht Wedding-Urteil vom 10.08.2005
MaengelAufrechnung der Forderung des Vermieters der Wohnung der Mandanten auf Schadensersatz wegen Räumungsverzugs gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch der Mandanten wurde vom Berufungsgericht als unbegründet zurückgewiesen, weil der Vermieter weder dargelegt hatte, dass er bei rechtzeitiger Räumung die Wohnung sofort hätte weiter vermieten können noch, dass es ihm trotz geeigneter Bemühungen nicht möglich gewesen war, die Wohnung neu zu vermieten. Anders als beim Kündigungsfolgeschaden liegt die Beweislast beim Schadensersatz wegen Räumungsverzugs beim Vermieter.
Landgericht Berlin-Urteil vom 15.11.2011
MietausfallschadenRäumungsklage des Vermieters der Mandantin wegen Mietzahlungsrückstands wurde auch im Berufungsverfahren zurückgewiesen, weil Mandantin die Miete minderte und insoweit zu Recht ihr Zurückbehaltungsrecht in Höhe des vierfachen Minderungsbetrages ausübte.
Landgericht Berlin-Urteil vom 22.04.2015
Raeumungsklage-1Verteidigung gegen Räumungsklage der Vermieterin der Wohnung der Mandantin wegen Mietahlungsrückstands war erfolgreich, da die fristlose Kündigung der Vermieterin durch vollständige Zahlung innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam geworden war und die Vermieterin kein berechtigtes Interesse an der von ihr hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB hatte.
Amtsgericht Wedding-Teilurteil vom 21.11.2017
Raeumungsklage-2Gegenforderungen der Vermieterin der Wohnung des Mandanten gegen Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Nebenkostenguthaben wurden auch vom Berufungsgericht als unbegründet zurückgewiesen, weil sie gemäß § 242 BGB verwirkt waren.
Landgericht Berlin-Urteil vom 19.04.2002
VerwirkungFehlerhafte Entscheidung des erstanzlichen Gerichts zur vorläufigen Vollstreckbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen der Vermieterin der Wohnung der Mandantin wurde auf Berufung für Mandantin vom Berufungsgericht korrigiert.
Landgericht Berlin-Teilurteil vom 07.01.2016
Vorlaeufige-Vollstreckung-Modernisierung